Mirsch & Niemann
Hannoversche Straße 6
31675 Bückeburg
Telefon:
(0 57 22) 2 50 53 o. 2 50 54
Telefax: (0 57 22) 34 31
E-Mail: RAe@kanzlei-mn.net
Mirsch &
Niemann
Selbstverständlich können wir Ihr Mandat
auch gern ohne persönlichen Kontakt telefonisch/online
aufnehmen und bearbeiten.
Herzlich Willkommen
Wir freuen uns Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen. Gerne stehen wir Ihnen in rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann können Sie uns gern direkt kontaktieren. Dazu können Sie natürlich auch unser Kontaktformular benutzen.
Volkmar Mirsch
Rechtsanwalt, angestellt seit 08/2024
- Familienrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Strafrecht
- Mietrecht
- Baurecht
Manuel Niemann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Reiserecht
- Ausländerrecht
- allgemeines Zivilrecht
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei:
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Rückständigen Gehaltszahlungen
- Abmahnung
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
Verkehrsrecht
Im Straßenverkehr und im Umgang mit Fahrzeugen sämtliche Verordnungen und Gesetze zu befolgen ist in den seltensten Fällen möglich. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie umfassend zu den Rechtsgebieten des Verkehrszivilrechts, des Versicherungsrechts, des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und des Rechts der Fahrerlaubnis sowie zu den Besonderheiten der Verfahrens und Prozessführung.
Sozialrecht
Wir vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich u.a. in folgenden Bereichen:
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente)
- Schwerbehindertenrecht
- Job-Center (Hartz IV)
- Arbeitsamt
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung (Arbeitsunfall/Berufskrankheit)
- Pflegeversicherung
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wohn- und Mietverhältnisse entwickeln sich manchmal in unerwünschte Richtungen und führen zur Notwendigkeit der Rechtsberatung. Um Sie ideal betreuen zu können, ist Ihr Anwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht mit Sachverhalten rund um das Recht der Wohnraumverhältnisse, dem Recht der Gewerberaummietverhältnisse und dem Pachtrecht, aber auch mit dem Wohnungseigentumsrecht, dem Makler- und Nachbarrechts sowie den Grundzügen des Immobilienrechts vertraut. Auch sind Bezüge zum öffentlichen Recht sowie den Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts Tagesgeschäft Ihres Anwalts.
Familienrecht
Ihr Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie gern bei der Regelung familiärer Belange. In Kontexten des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts, des familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrechts sowie dem internationalen Privatrecht im Familienrecht werden Sie professionell beraten.
Strafrecht
Rechtsnormen und Strafen als ihre Rechtsfolge bei Zuwiderhandlung sind häufig ein Übel, welches es durch gute Beratung zu begrenzen gilt. Ihr Anwalt für Strafrecht ist daher darauf bedacht, Sie in allen Fragen des materiellen Strafrechts einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ergebnisorientiert zu beraten. Auch das Strafverfahrensrecht eischließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und vollzugsrecht gehören zu den Rechtsfeldern, zu denen Sie Ihr Anwalt gern berät.
Bau- und Architektenrecht
Bauvorhaben sollten gründlich durchdacht werden. Ihr Anwalt für Bau- und Architektenrecht bietet Ihnen in Fragen des Bauvertragsrechts, des Rechts der Architekten und Ingenieure sowie des Rechts öffentlicher Vergabe von Bauaufträgen optimalen Rechtsbeistand. Grundzüge des öfflentlichten Baurechts wie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung werden Ihnen gern durch den Anwalt näher gebracht.
Reiserecht
Wir machen Ihre Ansprüche geltend insbesondere für:
- Reisemangel
- Minderung des Reisepreises
- Schadensersatz
- Flugverspätung
- Kofferverlust
Ausländerrecht
Das Ausländerrecht bzw. „Fremdenrecht” wie es der österreichische Gesetzgeber nennt, ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Regelungen, die nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern nur an andere Merkmale (wie etwa den Wohnsitz) anknüpfen, fallen hingegen nicht unter den Begriff.
Bürozeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag
8:30 - 13:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch
8:30 - 13:00 Uhr
Freitags
8:30 - 13:00 Uhr
Besprechungstermine nach Vereinbarung
Kontakt
Anfahrt
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt dieser Homepage ist:
Kanzlei Mirsch & Niemann
Rechtsanwalt Manuel Niemann
Fachanwalt für Sozialrecht
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31675 Bückeburg
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Telefax: 0 57 22 - 34 31
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Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstr. 5, 29221 Celle, Telefon: 0 51 41 – 92 82 0, Telefax: 0 51 41 – 92 82 42, E-Mail: info@rakcelle.de, www.rakcelle.de.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a UStG
DE331009553
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.Versichert sind die Rechtsanwälte der Kanzlei M&N bei der Ergo Versicherungs AG, Aachen Münchener Platz 1, 52064 Aachen
Rechtsanwalt Volkmar Mirsch
Versicherungsnummer: SV074146582
Rechtsanwalt Manuel Niemann
Versicherungsnummer: SV 073989767
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:für Rechtsanwälte
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE);für Notare
Bundesnotarordnung(BNotO),
Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot),
Beurkundungsgesetz (BeurkG),
Richtlinien der Notarkammern,
Kostenordnung (KostO),
Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts.Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die berufsrechtlichen Regelungen für Notare können über die Homepage der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) unter „Der Notar“ in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Celle (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Rechtshinweis
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