• Mirsch &

    Niemann

    Rechtsanwälte

  • Herzlich Willkommen

    Wir freuen uns Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen. Gerne stehen wir Ihnen in rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann können Sie uns gern direkt kontaktieren. Dazu können Sie natürlich auch unser Kontaktformular benutzen.

     

  • Wir kämpfen für Ihr Recht.

    Ihr Partner in allen Rechtsgebieten.

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    Volkmar Mirsch

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

    • Familienrecht
    • Verkehrsunfallrecht
    • Strafrecht
    • Mietrecht
    • Baurecht

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    Manuel Niemann

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht

    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
    • Reiserecht
    • Ausländerrecht
    • allgemeines Zivilrecht

  • Rechtsgebiete

    Arbeitsrecht

    Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei:
     

    • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    • Rückständigen Gehaltszahlungen
    • Abmahnung
    • Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
    • Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen
    • Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

    Verkehrsrecht

    Im Straßenverkehr und im Umgang mit Fahrzeugen sämtliche Verordnungen und Gesetze zu befolgen ist in den seltensten Fällen möglich. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie umfassend zu den Rechtsgebieten des Verkehrszivilrechts, des Versicherungsrechts, des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und des Rechts der Fahrerlaubnis sowie zu den Besonderheiten der Verfahrens und Prozessführung.

    Sozialrecht

    Wir vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich u.a. in folgenden Bereichen:

     

    • Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente)
    • Schwerbehindertenrecht
    • Job-Center (Hartz IV)
    • Arbeitsamt
    • Krankenversicherung
    • Unfallversicherung (Arbeitsunfall/Berufskrankheit)
    • Pflegeversicherung

    Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Wohn- und Mietverhältnisse entwickeln sich manchmal in unerwünschte Richtungen und führen zur Notwendigkeit der Rechtsberatung. Um Sie ideal betreuen zu können, ist Ihr Anwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht mit Sachverhalten rund um das Recht der Wohnraumverhältnisse, dem Recht der Gewerberaummietverhältnisse und dem Pachtrecht, aber auch mit dem Wohnungseigentumsrecht, dem Makler- und Nachbarrechts sowie den Grundzügen des Immobilienrechts vertraut. Auch sind Bezüge zum öffentlichen Recht sowie den Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts Tagesgeschäft Ihres Anwalts.

    Familienrecht

    Ihr Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie gern bei der Regelung familiärer Belange. In Kontexten des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts, des familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrechts sowie dem internationalen Privatrecht im Familienrecht werden Sie professionell beraten.

    Strafrecht

    Rechtsnormen und Strafen als ihre Rechtsfolge bei Zuwiderhandlung sind häufig ein Übel, welches es durch gute Beratung zu begrenzen gilt. Ihr Anwalt für Strafrecht ist daher darauf bedacht, Sie in allen Fragen des materiellen Strafrechts einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ergebnisorientiert zu beraten. Auch das Strafverfahrensrecht eischließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und vollzugsrecht gehören zu den Rechtsfeldern, zu denen Sie Ihr Anwalt gern berät.

    Bau- und Architektenrecht

    Bauvorhaben sollten gründlich durchdacht werden. Ihr Anwalt für Bau- und Architektenrecht bietet Ihnen in Fragen des Bauvertragsrechts, des Rechts der Architekten und Ingenieure sowie des Rechts öffentlicher Vergabe von Bauaufträgen optimalen Rechtsbeistand. Grundzüge des öfflentlichten Baurechts wie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung werden Ihnen gern durch den Anwalt näher gebracht.

    Reiserecht

    Wir machen Ihre Ansprüche geltend insbesondere für:
     

    • Reisemangel
    • Minderung des Reisepreises
    • Schadensersatz
    • Flugverspätung
    • Kofferverlust

    Ausländerrecht

    Das Ausländerrecht bzw. „Fremdenrecht” wie es der österreichische Gesetzgeber nennt, ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Regelungen, die nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern nur an andere Merkmale (wie etwa den Wohnsitz) anknüpfen, fallen hingegen nicht unter den Begriff.

  • Bürozeiten:

     

    Montag, Dienstag und Donnerstag

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    Mittwoch

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    Freitags

    8:30 - 14:30 Uhr

    Besprechungstermine nach Vereinbarung

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